Mit dem Arbeitsvertrag schließen der Arbeitgeber [die Organisation] und der Arbeitnehmer [der künftige Mitarbeiter] ein Arbeitsverhältnis, das auf einen befristeten Zeitraum oder auf Dauer angelegt sein kann. Inhalte sind in der Regel Beschäftigungsbeginn, Art und Ort der Beschäftigung – meist gekoppelt mit einem Versetzungsvorbehalt –, Arbeitszeiten, Vergütung und Kündigungsfristen. Weiterhin sind Hinweise auf Ergänzungsbestimmungen und sonstige wichtige Regelungen der Organisation ein Bestandteil. Hieraus ergeben sich Rechte und Pflichten des Arbeitgebers wie die angemessene Vergütung und vertragsgemäße Beschäftigung des Arbeitnehmers, Beachtung der Fürsorge- und Schutzpflichten sowie die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze. Die Rechte und Pflichten für den Arbeitnehmer sind zum Beispiel die Erbringung der Arbeitsleistung gemäß Arbeitsvertrag, Loyalität und ebenfalls die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Regelungen. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst-und Treueverhältnis, dessen besondere Pflichten auf den Grundsätzen des Berufsbeamtentums beruhen. Für Arbeitnehmer und Angestellte im öffentlichen Dienst gelten die Inhalte der einschlägigen Tarifverträge. Ein Arbeitgeber und Dienstvorgesetzter kann das Direktionsrecht ausüben. Gemäß §106 der Gewerbeordnung kann der Arbeitgeber in Person der