Liebesbeziehungen innerhalb von Organisationen sind ein noch weithin tabuisiertes Thema, über das zumeist nur in der Boulevardpresse geschrieben wird. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass viele Beziehungen ihren Beginn am Arbeitsplatz finden. Wenn man täglich viele Stunden an gemeinsamen Themen arbeitet und sich immer besser kennenlernt, dann kann aus professioneller Kollegialität starke emotionale Bindung entstehen. Solange es sich nicht um ein Vorgesetzten–Mitarbeiter-Verhältnis handelt, so meinen viele, ist der Aufbau einer Liebesbeziehung heute doch kein wirkliches Problem mehr. Stimmt das? Es gibt Organisationen, in denen ein Verhaltenskodex existiert, der Liebesbeziehungen ‚untersagt’. Arbeitgeber in Deutschland haben allerdings keine rechtliche Möglichkeit, Mitarbeiter aufgrund von Beziehungen zu versetzen oder gar zu kündigen. Entsprechende Klauseln in Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen sind ungültig. Es gibt Organisationen, in denen Beziehungen ‚geduldet’ werden und solche, in denen ganz offen mit dem Thema umgegangen wird. Unabhängig von der jeweiligen Regelung müssen sich Paare für einen für sie stimmigen Weg entscheiden. Ob sie die Beziehung erst einmal geheim halten oder nur