Gerade in den Zeiten der zunehmenden Digitalisierung und Etablierung moderner Kommunikationsmedien ist das Augenmerk verstärkt auf den Datenschutz zu richten. Der Begriff ist nicht einheitlich definiert. Verstanden wird er als Schutz vor missbräuchlicher unerlaubter Verarbeitung von Daten, Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte in Form von organisatorischen und technischen Maßnahmen. Gemäß der Definition in Wikipedia steht er ‚für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen‘. Er soll dem gläsernen Menschen und dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen entgegenwirken. Im Bundesdatenschutzgesetz und in der EU-DSGVO sind die Rechtsnormen zu oben genanntem Schutz festgelegt. Dem Gesetz dient als Grundsatz das Prinzip des Verbotes – es ist grundsätzlich verboten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ausnahme: Betroffene erklären schriftlich ihr Einverständnis mit der Verarbeitung ihrer Daten oder eine Rechtsvorschrift sieht die Verarbeitung vor. Das Gesetz findet Anwendung auf jedwede Verarbeitung, Übermittlung, Speicherung, Änderung, Löschung, Sperrung Nutzung personenbezogener Daten durch die öffentlichen Stellen